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1. Anwendungsbereich
Diese AGBs gelten für alle der Firma infilmity erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Material. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, infilmity stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
Bei Auftragsproduktionen erstellt infilmity für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot von infilmity und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
Infilmity räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Infilmity hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
Das Urheberrecht verbleit natürlich bei infilmity bzw. dem Urheber der Aufnahmen.
Infilmity hat das Recht die erstellten Aufnahmen für eigene Verwendungszwecke zu verwenden. Dies beinhaltet die eigene Werbung auf sämtlichen Social Media Kanälen von infilmity, die Veröffentlichung auf der Website sowie die Weiterverarbeitung in einem Showreel.
3. Vergütung
Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung von infilmity im angemessenen Umfang.
Im Falle einer Stornierung des Projekts durch den Auftraggeber gelten – bezogen auf den ursprünglich geplanten ersten Drehtag – folgende Stornogebühren:
Bereits angefallene externe Kosten (z. B. für Locations, Technik, Darsteller oder Subunternehmer) werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht mehr stornierbar sind.
Im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt – insbesondere witterungsbedingter Umstände, Naturereignisse, behördlicher Maßnahmen oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse – kann nach gegenseitiger Absprache auf die Stornogebühr verzichtet oder ein Ersatztermin vereinbart werden. Eine Verpflichtung zur Stornogebühr entfällt in solchen Fällen nicht automatisch, sondern wird einvernehmlich geregelt.
Die Stornogebühren verstehen sich als pauschalierter Schadenersatz. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
5. Haftung
Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
6. Datenschutz
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Infilmity gespeichert.
Infilmity verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.